KULTURKONTAKT AUSTRIA FÖRDERRICHTLINIEN - MERKBLATT

I. ZIELE UND ALLGEMEINES

Der Verein KulturKontakt Austria fördert Projekte von KünstlerInnen und Kulturinstitutionen mit und in den Staaten Mittel-, Ost- und Südosteuropas (im Folgenden: ”Partnerstaaten”).
Die Aktivitäten von KulturKontakt Austria sollen unter Berücksichtigung der außenpolitischen Ziele Österreichs dem gesamteuropäischen Integrationsprozess und der Stärkung demokratischer Strukturen dienen.
Als Partnerstaaten gelten derzeit die folgenden 22 Länder:
Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Estland, Georgien, Jugoslawien (Serbien-Montenegro), Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien, Moldawien, Polen, Rumänien, Russland, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ukraine, Ungarn, Weißrussland.

II. ALLGEMEINE VORAUSSETZUNGEN UND NOTWENDIGE UNTERLAGEN
Formale Voraussetzungen:
• Projekte in Österreich mit Bezug zu einem oder mehreren der 22 Partnerstaaten oder Projekte in den Partnerstaaten mit Österreichbezug.
• Einlangen des Förderantrages 3 Monate vor Projektbeginn.
• Mindestens 20% der Gesamtprojektkosten sind durch den Antragsteller zu tragen; KulturKontakt Austria strebt eine substanzielle Projektförderung an, der Förderanteil von KulturKontakt Austria kann aber 50% der Gesamtprojektkosten nicht übersteigen.
Der Antrag soll allgemein beinhalten:
• Kurze Beschreibung der antragstellenden Organisation oder Lebenslauf des/der
Künstlers/Künstlerin.
• Beschreibung des eingereichten Projektes (Inhalt, Ort, Zeitplan, Hintergrund, Ziele).
• Detaillierte Kostenkalkulation und Finanzierungsplan.
Die Antragstellung für eine Übersetzungsförderung soll enthalten:
Gegenstand der Übersetzung, Lizenzvertrag, Absichtserklärung des Verlages, Kalkulation und Finanzierungsplan, Zeitplan, Übersetzernachweis, Referenzen.
Die Antragstellung für ein Schriftsteller- bzw. Übersetzerstipendium soll enthalten:
Ausführliche Biografie, Beschreibung des konkreten Arbeitsvorhabens
Die Bewerbung um einen Gastatelier-Aufenthalt soll enthalten:
Ausführliche Biografie mit künstlerischem Werdegang, Fotodokumentation (Fotos, Dias, Kataloge).


III. GRUNDSATZINFORMATION UND ARTEN DER FÖRDERUNG NACH KUNSTSPARTEN

Literatur:
• Übersetzungsförderungen beziehen sich auf zeitgenössische Literatur bzw. Literatur des 20. Jahrhunderts; keine wissenschaftlichen Publikationen!
• Übersetzungen von österreichischer Literatur in die Sprachen der Partner und von diesen Sprachen ins Deutsche. Die Übersetzungs-Förderung ist an eine Veröffentlichung in Verlagen der Partnerstaaten oder in österreichischen Publikationen (Büchern, Zeitschriften) oder Theateraufführungen gebunden.
• Schriftsteller- und Übersetzerstipendien, die mit einem Österreich-Aufenthalt von maximal drei Monaten verbunden sein können.
Film:
• Filmreihen von Partnerstaaten in Österreich (nicht jedoch österreichische Filmwochen in Osteuropa) und Filmfestivals in den Partnerstaaten
Fotografie / Bildende Kunst:
• Atelieraufenthalte von KünstlerInnen für einen Zeitraum von drei Monaten in Gastateliers in Österreich (Atelier und Wohnmöglichkeit, Versicherung, monatliches Stipendium, Material- kostenzuschuß). Auswahl durch Jury.
• Ausstellungen von KünstlerInnen der Partnerstaaten in Österreich (Reise- und Transportkosten, Aufenthalt, fallweise Zuschüsse zu Katalog und Drucksorten).
• Beiträge zu internationalen Fotozeitschriften; Zuschüsse zu Katalogen und Monografien.
• Stipendien für Sommerkurse, Meisterklassen und Symposien.
Darstellende Kunst (Sprechtheater, Musiktheater, Tanz):
• Koproduktionen und Mitarbeit von KünstlerInnen der Partnerstaaten bei österreichischen Produktionen, Theaterprojekte mit Österreich-Bezug in den Partnerstaaten.
• Stipendien in Österreich für TänzerInnen/Choreographen aus den Partnerstaaten.
Musik:
• Konzerte von zeitgenössischer Musik, Jazz aus den Partnerstaaten in Österreich; keine Popmusik, keine Folkore.
• Stipendien zur Teilnahme an Meisterkursen, Sommerakademien und/oder Musik-Wettbewerben in Österreich für MusikerInnen der Partnerstaaten. Keine Stipendien für Universitäts-Studien.
• Kompositionsaufträge mit anschließender Werkpräsentation in Österreich an KomponistInnen der Partnerstaaten.
• Tonträger-Produktionen innovativen Charakters aus den Partnerstaaten.
Download der Förderrichtlinien (doc)